Inkasso, Anwalt, Mahnverfahren – Erfahrungen Teil 2 : Das Muskelmänner-Inkasso

Hallo zusammen,

heute geht die Serie über meine Erfahrungen und Tipps um das Thema Anwalt, Mahnverfahren Inkasso weiter. Teil 1 könnt ihr hier nachlesen Erste Erfahrungen mit meinem Anwalt

Kurzgefasst der letzte Stand war:

  • Mein Anwalt hat ein vollstreckbares Gerichtsurteil gegen einen Schuldner erstritten.
  • Bei einem zweiten Schuldner wurde eins meiner Handys sichergestellt und liegt bei der Polizei.

 

Urteil gefällt – wie komme ich an mein Geld?

Auf dem Papier habe ich also schon mal gewonnen. Wie mir mein Anwalt erklärt ist das Urteil ein sogenannter Schuldtitel der meine Forderungen erstmal für 30 Jahre sichert. Mit diesem Urteil (bzw. der vollstreckbaren Ausfertigung davon) kann man nun direkt beim Schuldner tätig werden.

Der Gerichtsvollzieher

gerichtsvollzieher

Nun kann man – auch wenn man das vielleicht gerne möchte 😉 – nicht persönlich beim Schuldner auflaufen und sich sein Geld abholen. Das ganze muss über einen Gerichtsvollzieher laufen. Dieser ist beim Gericht beschäftigt und als Vollstreckungsbeamter mit den erforderlichen Rechten ausgestattet um Forderungen aus einem Schuldtitel einzutreiben. Dazu gehört neben der Annahme von Zahlungen auch das allseits bekannte pfänden von Wertgegenständen (Kuckuck) oder Lohnleistungen.

Auch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers erledigte wieder mein Anwalt. Der machte das wie erwartet wieder vollumfänglich. Er beantrage beim Gerichtsvollzieher:

  • Die Pfändung des Forderungsbetrages
  • Ersatzweise die Abnahme der eidesstaatlichen Versicherung
  • Im Falle eines nicht zustandekommenden Termines zur Abgabe dieser Versicherung den Erlass eines Haftbefehls gegen den Schuldner

Hier wird also nicht lange gefackelt. Das machte zu der Zeit richtig Mut, dass jetzt etwas passieren muss.

Dieser Beauftragung legte mein Anwalt auch eine Kostenaufstellung bei die mir erstmal die Augen übergehen lies.

Goldgrube Urteil – satter Gewinn durch Mahnverfahren und Anwalt(?)

Geldregen

Demnach durfte der gute Mann jetzt exakt 943,20 € an mich abdrücken – und darin waren die Auslagen für Anwalt etc noch gar nicht vorhanden 🙂 . Das würde die mir entstandenen Kosten und den Verlust locker decken und sogar für ein dickes Plus sorgen. Der Anwalt und das ganze Verfahren hätten sich somit also finanziell gelohnt.

Doch wie kommt das? Die Ursache dieses erfreulichen Umstandes liegt im ergangenen Urteil (siehe Teil 1 des Erfahrungsberichtes). Dort wird mir neben dem Ersatz für den direkten Schaden (Verlust der Geräte) eine

Nutzungsentschädigung in Höhe von  3€ pro Tag pro Handy bis zur Herausgabe 

zugesprochen. Beim ersten Lesen hab ich mir nichts dabei gedacht. Aber jetzt beim Anblick der Kostenaufstellung wird mir die „Sprengkraft“ klar. Die Forderung steigt JEDEN TAG um 6 € + Zinsen. Im Prinzip also wie wenn beide Geräte dauerhaft seit mittlerweile 100 Tagen vermietet gewesen wären.

Eine reine Goldgrube also und ich überlege kurz ob ich den Gerichtsvollzieher lieber erst in ein paar Wochen beauftragen soll – quasi als Genugtuung für den Versuch mich zu bescheißen.:-)

Katzengold – Die Grenzen des Gerichtsvollziehers

fuck you

Die erwartete Goldgrube des Vollstreckungstitels stellte sich jedoch mit der nächsten Mail von meinem Anwalt als „Katzengold“ heraus.  Der Gerichtsvollzieher hatte einen normalen Termin beim Schuldner, niemand musste in Haft genommen werden und er hat brav seine Unterschrift auf die eidesstaatliche Versicherung gesetzt. Was ich da las holte mich ganz schnell wieder auf den Boden der erbärmlichen Tatsachen zurück:

  • Der Schuldner erklärte sich sofort bereit die „Ev“ abzugeben
  • Schuldner zur Zeit tätig als : Arbeitslos
  • Bargeld: Nein , Wertpapiere: Nein, Wertgegenstände, Fahrzeuge, wertvolle Kleidung etc… : Nein
  • Konten: Ja , Guthaben : 0,03 €

Meine Erkenntnis aus dieser Gerichtsvollzieher-Aktion:

  • Offensichtlich hat mein Schuldner überhaupt nichts
  • Der Gerichtsvollzieher will trotzdem bezahlt werden…. (ca 40 €)

Statt knapp 500 € Gewinn stehe ich also jetzt mit realem Verlust von 400 € für die Geräte + 450 € Kosten für Anwalt und Gerichtsvollzieher da. Und zu allem Überfluss teilt mir mein Anwalt mit, dass er aktuell keinen Weg sieht um an das Geld zu kommen und den Fall daher ruhen lassen wird.

Gerichtsvollzieher zu gutgläubig? Wo sind die Jungs fürs Grobe?

muskel inkasso

Eine einzige Unterschrift , ein paar unbewiesene Behauptungen und meine Forderungen sind verloren?  In meinen Gedanken sehe ich regelrecht wie sich der verständnisvolle Gerichtsvollzieher zu so einem Penner an seinen Fliesentisch setzt und ihn bei einem Kaffee und einem Bier befragt ob es ihm denn etwas ausmachen würde ihm Geld zu geben – wenn es denn für ihn emotional erträglich wäre.

Ich weiß noch, dass ich nach dem Lesen dieses Protokolls ziemlich in Rage war. Irgendwoher hatte der Typ doch auch das Geld um die Miete der Handys zu bezahlen. Und ein Konto mit 0 € am Anfang des Monats – das wollte ich auch einem Hartz4-er nicht abkaufen.

Mein Anwalt hatte die Segel gestrichen und mir geraten die Forderung geistig abzuhaken und es vielleicht in ein paar Jahren noch einmal zu versuchen.

Aber soweit war ich zu der Zeit nicht. Man hatte mich betrogen, ein Gericht hat es mir bestätigt und es sollte reichen irgendwo eine Unterschrift hin zu setzen um das vom Tisch zu wischen?

Da stellte ich mir unter Inkasso etwas anderes vor.

Moskau Inkasso

moskau inkasso

Wie vermutlich jeder von euch hatte auch ich die Berichte/Gerüchte/Reportagen über rabiate Geldeintreiber im Kopf. Muskelbepackte Glatzköpfe, gerne mit russischem Akzent die beim Schuldner vor der Tür stehen und sich sicher nicht mit einer Unterschrift werden abspeisen lassen. DAS wollte ich!

Naheliegendste Lösung: Auf die Website der in der Presse viel genannten Moskau-Inkasso (Seite gibt es noch). Allerdings schnell Ernüchterung : Das Moskau-Inkasso Team treibt nur Forderungen ab 10.000 € ein. Und es mehrten sich auch die Berichte, dass das martialische Auftreten nur für Werbung und Presse gespielt sei. Die machen es also nicht, also weitersuchen…

Inkasso „mit Hausbesuchen“

Ich suche also weiter online nach „kostenlosen“ Inkassofirmen die gewillt sind meine Forderungen mit „etwas mehr Nachdruck“ zu verfolgen und finde letztendlich eine die explizit mit dem Spruch wirbt „wir schreiben nicht nur Briefe“.  Das hörte sich doch mal nach jemandem an , auf dessen Liste man nicht auftauchen möchte. Die erste Antwort auf meine Kontaktaufnahme per Mail bestätigt mich in dieser Ansicht:

Gerne übernehmen wir den Titel ohne Kosten für Sie. Wenn wir Geld holen,
wird das geteilt 50:50. Bei unserem Betrag sind die 19% MWSt. in dem Betrag
drin. Schicken Sie uns den Titel, die Abgabe der E.V. des Schuldners und
eine Inkassovollmacht im Original mit Ihrer Unterschrift, dann geht alles
wie von selbst….  Außer: Ihr Patient ist wirklich eine Assiratte und
lebt nur von Luft. Dann muss er es uns beweisen. Wir finden immer einen
Weg… Den Gerichtsvollzieher kann er ja anlügen wie er will..

Nicht gerade das was man unter einem seriösen Geschäftsmann versteht, aber mit den seriösen Methoden kommt man ja anscheinend auch nicht weiter. Und Kosten für die Geldeintreiber kommen auch nicht auf mich zu.

Gesagt getan , beauftragt. Wer nicht hören will muss halt fühlen, ein schlechtes Gewissen habe ich beileibe nicht.

Meine Stimmung besserte sich bei der Vorstellung wie der Herr Betrüger Besuch vom Muskelmann-Inkasso bekommt die ihm die aktualisierte Kostenaufstellung von knapp 1500 € auf den Fliesentisch knallen….

Ob die Hausbesuch-Variante mir mein Geld zurück bringt erfahrt ihr im nächsten Teil meines Erfahrungsberichtes.

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20 Replies to “Inkasso, Anwalt, Mahnverfahren – Erfahrungen Teil 2 : Das Muskelmänner-Inkasso

  1. Dass Sie sich alle der Anleitung zur Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung, ggf. sogar Haus- und Landfriedenbruch schuldig machen und dann Sie die gearschten vor Gericht sind, hat wohl jeder von Ihnen ganz vergesen!
    Das kostet Sie dann je nach Fall auch noch die Gerichtskosten und die Schadensersatzklage nebt Schadensersatz und Schmerzensgeldforderung seitens desjenigen, dem Sie irgendwelche Leute auf den Hals gehetzt haben.
    Wird seitens der Eintreiber auch noch massive mit körperlichen Drohgebärden gearbeitet ist das sogar Körperverletzung. Und dann wirds richtig saftig für Sie als Auftraggeber der Eintreiber (Hätten Sie diese Leute nicht geschickt, wäre es nicht zu den Straftaten gekommen.)
    Ich würde Ihnen ganz dringend empfehlen, solche Aktionen zu unterlassen!
    Ich kenne einige Fälle wo 5000 Euro Schaden waren bei demjenigen der die EIntreiber losgeschickt hatte, und dann dieser 10.000 Euro Schmerzensgeld nach dreijähriger Haft wegen Anstuíftungen zur Straftat bezahlen musste – an denjenigen der mal der Schuldner war. Zzgl. Gerichtskosten und Krankenkassenkosten, die auch Ihr Geld bei Ihnen einklagen!

    Die Nutzung Dritter, die als so genannte Inkassoeintreiber bei anderen Leuten vor der Haustür stehen, machen sich bereits dees Haus- und Landfriedensbruches STRAFBAR, wenn sie vor deren Haus-/ Wohnungstür stehen. Das gilt auch für Mietshäuser!

    Dies stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar, sondern eine Tatsachenbeschreibung!

    Dr.Recht

    FAZIT : Wer Idioten losschickt, bekommt ganz schnell, ganz viel und ganz teurer Ärger!

  2. Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Inkassounternehmen gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.

  3. Na ja er hatt mir photo’s geschickt mit seinen Tages Einkommen und Rolex goldschmuck 6.000 Fr die 40.000 immer noch nicht bekommen unser Gesetz ist ein Witz übrigens lagert er dass Geld in Belgrad

  4. Hallo Oli, danke für diesen Beitrag. Sehr schön geschrieben!
    Ich befinde mich in einer ziemlich ähnlichen Situation. Vor knapp zwei Jahren hat ein toller Handwerker 5000 Euro für die diverse Leistungen im voraus erhalten und ist – drei mal darfst du raten – nie wieder aufgetaucht. Richtig miese Nummer.
    Titel habe ich schon erwirkt, bringt mir aber nix, anscheinend hat er auf ein Mal keine Kohle.
    Der Gerichtvollzieher kann nichts mehr machen und auch mein Anwalt hat keine großen Ideen mehr. Es läuft noch eine Anklage wegen Betruges, aber selbst est, durch geht, komme ich so auch nicht an meine Kohle. Das bringt mich ordentlich auf die Palme. Von daher kann ich deine beschriebenen Gedanken sehr gut nachvollziehen.
    Meine Frage an dich, wie ist es nun mit dem Inkasso? Lohnt sich das? Wie läuft es? Wie ist der Erfolg? Wie hoch ist deren Gage?
    Ich ziehe das nämlich auch für meinen Fall in Betracht…
    Danke und Grüße

    1. Hey Arthur,
      danke für deinen Kommentar, das ist natürlich sehr beschissen wenn man so verarscht wird.

      Prinzipiell hast du mit dem Titel (und versuchter aber erfolgloser Vollstreckung vom Gerichtsvollzieher nehme ich an ?) aber schon die „rechtsstaatlichen Mittel“ ausgeschöpft.

      Jetzt bleibt wirklich nur noch die Hoffnung ein Inkasso zu finden welches dem “ Kunden“ so auf den Zahn fühlt das er evtl doch noch zahlt.

      Das Inkasso zu beauftragen kostet dich normalerweise nichts. Die versuchen Ihre Bezahlung auch mit ein zu treiben. Du musst nur darauf hinweisen, dass du schon einen Titel hast und keine gerichtlichen Schritte eingeleitet werden brauchen.

      Das ganze hat bei mir leider auch nichts gebracht.
      Wenn der Schuldner eine assoziale Made ist, den auch gesellschaftlicher Druck nicht stört und der nur von Hartz 4 lebt (so ist es in meinem Fall) dann sieht es leider schlecht aus.
      Aber empfehlen würde ich trotzdem die Situation alle paar Jahre mal prüfen zu lassen. Der Titel ist ja 30 Jahre lang gültig.

      Sag bescheid ob du Erfolg hattest 🙂
      Viel Glück

      Mfg
      Oli

        1. Einen festen Anteil bevor überhaupt was gemacht wurde würde ich auch nicht zahlen und lieber weiter nach einem Inkassobüro suchen.

          So bitter es ist aber gerade wenn er das Geld von der deutschen Justiz in Sicherheit gebracht hat würde ich eher auf 50% der Forderung verzichten wenn es jemand schafft überhaupt ans Geld zu kommen als am Ende gar nichts zu haben.

          Vlt mal ein Inkassobüro in Belgrad suchen bzw eins das in Osteuropa tätig ist?

          mfg
          Oli

  5. Hallo Oli.
    Sehr schön geschrieben. Danke. Nun habe ich aber eine Frage allgemein: funktioniert das ganze mit Schuldnern mit Wohnort im Ausland auch so mies oder noch mieser?
    VG

    1. Hey Mike,

      damit hatte ich bisher noch nicht zu tun. Allerdings wird das Hauptproblem sein einen Ansprechpartner im Ausland zu finden.
      Ich bin nicht sicher wie das offizielle Prozedere bei Pfändungen im Ausland ist bzw ob es in jedem Land so eine Instanz wie Gerichtsvollzieher gibt.

      Hier wäre evtl die Nachfrage und Recherche bei verschiedenen Inkassofirmen sinnvoll in wie weit die auch im Ausland eintreiben.

      Aber nach meinen Erfahrungen in Deutschland mache ich mir da fürs Ausland eher noch weniger Hoffnung – außer du findest halt wirklich ein Büro welches in einem Land arbeitet wo die Rechtslage was Bedrohung etc angeht etwas „lockerer“ ist 😉

      Aber auch die Herrschaften kosten dann Geld :-/

      mfg
      oli

  6. 40.000 nicht bekommen hatt immer noch Reise Büro Pfändung hat nichts verlustschein hab ich immer noch Kommentar arbeitet gratis 0 Einnahmen 100 protzend arbeitet er IV hat er dazu auch Haha ha

  7. Unglaublich, dass man bei sowas nicht sein Konto scannen oder Kontoauszüge verlangen kann wie bei Hartz4-Empfängern. Oder dass sein Konto gepfändet wird, damit jeder Überschuss direkt an Dich überwiesen wird…
    Wenn der Staat sein Geld haben will, dann hat er Wege, dem Privatmenschen sein Geld „direkt“ an der Quelle abzuzapfen, aber als privater Gläubiger hat man das Nachsehen. Und das mit dem Gerichtsvollzieher ist ein Witz. Kein Wunder, dass um Inkasso eine ganze Industrie existiert.
    Ich kann Dich voll verstehen und würde spätestens jetzt auch die „Profis“ ran lassen! Viel Glück beim Geldeintreiben!

    1. Ja das ist echt ein Witz, zahlt man die GEZ Gebühr nicht wird schnell mal Erzwingungshaft angeordnet. Aber wenn man als Bürger und Geschäftsmann von jemandem Geld zugute hat dann werden einem alle Mittel aus der Hand genommen und der Schuldner lacht einen aus 🙁

      mfg
      Oli

  8. Ich würde mir an Ihrer Stelle überlegen, das Geschriebene abzuändern oder herauszunehmen.

    Sie könnten hier nämlich eine strafbare Handlung Ihrerseits beschreiben (Anstiftung zur Nötigung gem. §§240, 26 StGB).

    Moskauinkasso soll drohen, um die Herausgabe zu erreichen.

    1. Hallo Karl,
      Danke für Ihren Kommentar. ich möchte das kurz präzisieren:

      1) MoskauInkasso (die Firma) hat damit nichts zu tun. Wie im Text geschildert konnte ich diese gar nicht beauftragen.
      2) Stattdessen habe ich eine andere deutsche Inkassofirma gesucht und letztendlich beauftragt die nach eigener Auskunft durch RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzt) befugt ist “ Rechtsdienstleistungen einschließlich des Einziehens von Forderungen geschäftsmäßg zu besorgen“. Ich gehe natürlich davon aus, dass sich diese Firma an Recht und Gesetz hält. Die oben zitierten Passagen sind entweder offizielle Werbeaussagen der Firma oder Mails dieser Firma an mich. Ich habe niemals jemanden direkt oder indirekt aufgefordert/beauftragt zu bedrohen oder meine Forderung mit illegalen Mitteln einzutreiben.

      Das ich mir das hypothetische Vorgehen !_in meinen Gedanken_! entsprechend ausmale und diese Vorstellungen hier beschreibe sollte aus dem Text gut zu erkennen sein. Wäre das Inkassounternehmen rechtswidrig vorgegangen hätte ich ja vermutlich davon gehört. (Ist immerhin knapp 3 Jahre her)

      mfg
      Oli

  9. Danke für diesen offenen und interessanten Artikel, oder besser gesagt, für die zwei Artikel. Da kommt man wirklich aus dem Staunen nicht heraus, was so alles möglich ist. Ich kann Deinen Ärger total nachvollziehen, wenn auch ich persönlich kein „Muskelmann-Inkasso“ beauftragt hätte. Aber ich habe Verständnis dafür, das Du das getan hast.
    Die haben bestimmt „Dropshipping“ mit Deinen Handys betrieben. Könnte mir vorstellen, dass Du nicht der Einzige bist, den sie auf diese Art betrogen haben.
    Ich bin jedenfalls gespannt, wie es weitergeht.
    Und vielen Dank für den Tipp mit dem Anwaltsportal. Man kann ja nie wissen, wozu man das mal braucht.

    1. Hey Petra,
      danke für deinen Kommentar. Ja Schuldner Nummer 3 (der mit der Hausdurchsuchung) war auf jeden Fall so einer. Da wurden auch mehrere nicht-bezahlte IPads etc sichergestellt.

      Bei dem Schuldner 1 hier wurde allerdings nichts von Wert gefunden. Also eher Typ: Gelegenheitsbetrüger.

      mfg
      Oli

  10. Das ist eine interessante Folge. Ich bin gespannt auf die Fortsetzung. Ein paar Fragen stellten sich mir:
    Was ist mit den Handys 1 & 2 passiert? (Nr. 3 ist Beweismaterial, soweit kam ich mit.)
    Wieso stand beim Gerichtsvollzieher nicht die „Herausgabe des Handys“ mit dabei?
    Warum wurde Schuldner Nr. 2 nicht verurteilt?

    1. Hallo Martin,

      danke für deinen Kommentar. 🙂

      Zu deinen Fragen:
      1) Die Handys sind in dieser Phase noch „abgängig“.
      2) Extra beauftragt wurde die Rückholung im Schreiben vom Anwalt nicht, aber dem Gerichtsvollzieher lag ja der Schuldtitel in Form des Gerichtsurteils vor. Zumal die Handys als Wertgegenstände in der EV (eidesstaatliche Versicherung) hätten auftauchen müssen – sogar ein alter 50 € Fernseher wurde dort aufgeführt. Man kann also davon ausgehen, dass die Handys versteckt oder weiterverkauft wurden.
      3) Anscheinend kam das Gericht zu der Überzeugung, dass nur Schuldner 1 zu verurteilen ist, da die Handys zwar auf zwei Namen bestellt wurden, bezahlt und in Empfang genommen aber nur von Schuldner 1. Schuldner 2 war nach Informationen meines Anwalts die Exfrau von Schuldner 1.
      Das gegen diese kein Urteil ergangen ist wird leider noch eine Rolle spielen im folgenden Teil ^^

      mfg
      Oli

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