Hallo geneigte Leser des PenningfuxerBlogs,
heute möchte ich euch eine weitere Möglichkeit vorstellen wie man online Geld verdienen kann.
Im Gegensatz zu vielen anderen Möglichkeiten um online Geld zu verdienen hat diese aber einige Besonderheiten:
- Ihr müsst nichts verkaufen bzw. es gibt keinen „Kunden“
- Ihr müsst niemanden werben
- Es braucht kein Startkapital
- aber – ähnlich wie beim Tshirt Business – braucht ihr ein gewisses „Talent“. Alternativ reicht vermutlich auch ein großer Enthusiasmus dem Thema gegenüber.
Um was geht es?
Ganz konkret geht es darum mit Texten online Geld zu verdienen. Die meisten denken dabei sicher an die Vermarktung von EBooks oder Texte mit Affiliate Links oder ähnlichem.
Auch das sind Möglichkeiten um mit selbstgeschriebenen Geld zu verdienen. Aber es gibt noch eine – meiner Ansicht nach eher unbekannte – Möglichkeit um quasi aus der Tastatur Geld zu machen : Die VG Wort.
Was ist die VG Wort?
Die VG Wort ist eine sogenannte „Verwertungsgesellschaft“.
Ganz allgemein bedeutet das , diese Gesellschaften verwerten die Rechte von Künstlern an ihren „Erzeugnissen“. Und „verwerten“ bedeuten salopp gesagt: Sie holen das Geld rein das den Urhebern zusteht.
Die VG Wort ist nur eine unter vielen Verwertungsgesellschaften (Liste der offiziellen Verwertungsgesellschaften) und „zuständig“ für den Bereich „Wort“ , also alles ein geschriebenes/getipptes Werk ist.
Der Allgemeinheit am ehesten bekannt ist die Verwertungsgesellschaft Gema – zuständig für „musikalische Aufführung und Vervielfältigung von Tonträgern“.
Wie generieren die Verwertungsgesellschaft Einnahmen?
Am einfachsten erklärt man das Konstrukt am Beispiel der Gema. Wann immer irgendwer , irgendwo Musik abspielt ist potentiell die Gema mit an Board. Beispiele sind z.B. Partys mit DJ Musik, aber auch Hintergrundmusik im Lokal Volksfeste bei der eine Band auftritt.
Man muss als Veranstalter/Besitzer so eine geplante Musiknutzung im Vorfeld bei der Gema anmelden und diese stellt dann eine entsprechende Rechnung aus.
Da kommt man nicht wirklich drum rum, denn die Gema verlässt sich natürlich nicht auf diese Anmeldungen und recherchiert auch selbst nach Veranstaltungen mit Musiknutzung. Und wenn man eine Anmeldung nicht gemacht hat und „erwischt“ wird gibt es einen schönen Straf-Aufschlag.
Bei der VG Wort ist es so ähnlich, nur eben dass sie Geld „eintreiben“ wenn irgendwo Texte von einem Ihrer Mitglieder genutzt werden.
Und wie kann ich jetzt damit Geld verdienen?
Was ich bis vorletztes Jahr auch nicht wusste: Man kann ohne größere Hürden auch „Mitglied“ bei dieser VG Wort werden und so mit seinen textlichen Werken an den Ausschüttungen beteiligt werden.
Hä? Aber ich bin doch gar kein Autor und habe kein Buch geschrieben
Das mag sein, muss man aber auch nicht. Denn es gibt bei der VG Wort den Unterbereich „TOM“ – Texte Online Medien. Dieser ist für alle gedacht die online – vorzugsweiße auf einem Blog oder einer Internetseite – Texte veröffentlichen.
Einzige Voraussetzung : Man muss eine Webseite oder einen Blog betreiben und dort im Idealfall öfter Texte veröffentlichen die eine gewisse Anzahl an Besuchern anziehen.
Das Weitere ist relativ einfach erklärt:
- Man meldet sich bei TOM der VG Wort an (kostenlos)
- Man verbindet seine Seite /seinen Blog mit dem Zählsystem der VG Wort (Metis). Für WordPress ist das unkompliziert über ein VG Wort-Plugin möglich
- Anschließend generiert man im TOM-Webinterface eine Liste mit „Zählmarken“ die man im Plugin einliest. Das Plugin vergibt dann automatisch für jeden neuen Beitrag eine eindeutige Zählmarke. (Hinweis: Diese Nutzung müsst ihr in de Datenschutzinformationen eurer Seite darstellen, da es eine Art Tracking darstellt)
Das wars auch schon.
Und jetzt schreiben und dabei online Geld verdienen
Nun müsst ihr euch „nur“ noch daran machen auf eurem Blog genug Besucher zu vereinen, damit eure Beiträge auch als „vergütungsrelevant“ eingestuft werden.
Dies trifft zu bei 1500 Besuchern (Zählung durch Metis, nicht durch eure eigenen Tools). Die Mindestlänge für Artikel beträgt 1800 Zeichen. Ab einer Zeichenlänge von 10.000 Zeichen ist sogar eine anteilige Ausschüttung möglich, auch wenn die Mindestanzahl nicht erreicht wurde.
Immer einmal im Jahr (ihr werdet per Mail informiert) wird „eingereicht“, das bedeutet ihr meldet euch im T.O.M. an und durchsucht eure Zählmarken nach Beiträgen die die Mindestanzahl erreicht haben. Diese werden dann um einige Infos von euch ergänzt und „eingereicht“ was bedeutet zur Ausschüttung angemeldet. In der Regel erfolgt die Ausschüttung dann im September des darauffolgenden Jahres.
Wieviel Geld kann ich hier online verdienen?
Wir wollen realistisch bleiben: Um euch damit euren Lebensunterhalt zu verdienen müsst ihr schon verdammt gut sein, viele Texte schreiben und massenhaft Besucher auf eure Seite ziehen. Das schaffen sicher nur die aller wenigsten – und bei solchen Seiten sind die Einnahmen durch die Vg Wort auch höchstens Beiwerk.
Aber für „kleine bis mittelgroße“ Seiten kann sich die Anmeldung durchaus lohnen.
Der aktuelle Satz pro Beitrag der die Mindestanzahl in 2019 erreicht hat beträgt 40 €
Ich habe auf dem Penningfuxer-Blog in 2019 12 Beiträge geschrieben die anteilig oder vollständig die Kriterien erfüllten und damit vergütet wurden.
Das bedeutet – nach Abzug der Kosten ca. 470 € an Einnahmen (vor Steuer).
Für ein Jahr an Schreibarbeit betrachtet ist das natürlich auf den Stundenlohn runtergerechnet nicht viel – aber es sind 470 € die ohne Zusatzarbeit fließen.
Fazit : online Geld verdienen mit der VG Wort
Wer vor hat jetzt einen Blog auf zu setzen nur um mit der Vg Wort Geld zu verdienen: lasst es. Dafür lohnt es sich nicht!
Für alle die sowieso schon online über ein Thema schreiben – egal ob Essen, Gesundheit , Autos , Computer oder was auch immer – ist die VG Wort ein netter Zuverdienst der fast gänzlich ohne zusätzliche Arbeit auskommt.
Sehr interessanter Beitrag! Werden damit denn die eigenen Freiheiten auch eingeschränkt oder gibt es ausschließlich positive Faktoren?
Hey ,
nun ich denke die „Einschränkung“ wäre evtl, dass man seine Texte dann nicht mehr selbst vermarkten kann wenn man das Eintreiben an die VG Wort übergeben hat. Aber das ist nur ne Vermutung bzw. Theorie.
Die Teilnahmebedingungen(https://tom.vgwort.de/portal/index) sind relativ kurz und mir ist da nichts aufgefallen.
In der Praxis sind mir aktuelle keine Einschränkungen bekannt.
mfg
Oli