Riesterrente, Wohnförderkonto, Fairr … – Die Gegenüberstellung Teil 1

Hallo liebe Leser(innen),

zunächst einmal ein herzliches DANKE an die Kommentatoren meines letzten Beitrages in dem ich euch von meiner aktuellen Problematik im Bezug auf Riester und Bausparen berichtet habe.

Ich werde versuchen in diesem Beitrag diese ganze Thematik für euch und auch für mich einmal aufzuschlüsseln und anhand meines eigenen Beispieles gegenrechnen was für Verluste und Möglichkeiten bei den einzelnen Optionen entstehen.

Das Ziel wäre natürlich DER Beitrag zum Thema Riester und Bausparen aber natürlich bin ich realistisch genug , dass man dafür eher ein Buch schreiben müsste. Einiges wird nicht ausführlich genug sein, manches Detail sogar fehlen. Aber ich hoffe allen die bisher nur die „Beratung“ / Werbung von Banken und Versicherungen kennen einen Überblick zu geben was es alles gibt und vor allem welche Vor- und Nachteile aus jedem Konzept erwachsen.

Ergänzung: Ich wollte das ganze zuerst in einem Beitrag schreiben aber das ganze ist komplizierter und zeitaufwendiger als gedacht. Ich werde den Beitrag deshalb teilen. Teil 1 betrifft die allgemeine Gegenüberstellung der Möglichkeiten. Teil 2 wird dann die konkrete Berechnung aus meinem Fall betreffen (bestehender Riester und Bausparvertrag – wie geht man damit um)

Fangen wir mal an mit den verschiedenen Begriffen die man dazu einfach kennen muss (keine Angst , sehr kurz gehalten und nicht zu trocken- das wird ja keine Doktorarbeit ^^ ) :

Die Riester /Bauspar – Grundlagen

  • Das Riesterkonzept 

skizze

Das Plan des Walter Riester war aufgrund des absehbaren Niedergangs des öffentlichen Rentensystems einen Anreiz für die Bevölkerung zu schaffen um selbst für Ihre Rente vorzusorgen. Dieser Anreiz besteht darin , dass der Staat privates sparen unterstützt. Aktiv durch eine „Zugabe“ zum Sparbetrag und passiv durch Steuerermässigungen für Sparer.Grundsätzlich ist das ganze Riester-Konzept ausgelegt auf Arbeitnehmer. Selbstständige und Nicht-arbeitende haben keinen direkten Anspruch – können aber durch Heirat mit einem Arbeitnehmer „mittelbar zulagenberechtigt“ werden. Soviel zur Theorie.

  • Das Bausparer-Konzept

hausbau

Das Bauspar-Konzept ist ein ebenfalls staatlich unterstütztes Konzept zur Finanzierung einer eigenen Immobilie. Die staatliche Unterstützung besteht darin, dass man zum einen die vermögenswirksamen Leistungen die man (evtl) von seinem Arbeitgeber erhält, fast ausschließlich in einen solchen Bausparvertrag einzahlen kann. (Oder in eine betriebliche Sparform). Außerdem kann man für seine Beiträge zum Bausparvertrag eine „Wohnbauprämie“ kassieren (unter bestimmten Umständen, Details später).  Ein Bausparvertrag hat immer 2 Phasen. In der Sparphase zahlt man Beträge ein die nach einem vorher festgelegten (und nicht(?) änderbaren) Prozentsatz verzinst werden. In der Darlehensphase erhält man das eingesparte Geld zusammen mit einem Darlehen der Bank zurück und zahlt für dieses Darlehen ein ebenfalls vorher festgelegten Zins zurück. Das ist auch das Alleinstellungsmerkmal des Bauspar-Konzeptes: Man kann sich „jetzt“ einen Zinssatz für ein Darlehen sichern, unabhängig wie sich der marktwirtschaftliche Zins entwickelt und hat damit relative Planungssicherheit.

  • RiesterRente / Geldrente

geld rente

Die am Anfang einzige Ausprägung des Riester-Konzeptes war die Riester-Rente. Dies sind Verträge bei privaten Institutionen  (z.B. Versicherungen,Banken) die speziell zertifiziert sein müssen. Im Prinzip sind es Sparverträge die als Ziel haben ab einem festgelegten Jahr als Rente ausgezahlt zu werden. Man zahlt also jeden Monat einen Beitrag bis Tag X erreicht ist und erhält ab dann monatlich einen bestimmten Betrag ausbezahlt. Das besondere an den zertifizierten Riesterverträgen sind die Förderungen. Man erhält auf einen solchen Sparvertrag (unter Bedingungen) jährlich einen Zuschuss vom Staat (Höhe abhängig von den eingezahlten Beiträgen, dem Verdienst und der Anzahl der Kinder). Außerdem kann man seine Sparbeiträge von der Steuer absetzen.  An dieser Förderung sind jedoch Bedingungen geknüpft. Man muss diese Zulagen z.B. zurückzahlen wenn man seinen Steuersitz aus Deutschland verlagert(auswandert) , wenn man das Geld vor dem Vertragsende herauszieht um sich z.B. ein Auto zu kaufen oder wenn man stirbt und keinen Ehepartner hat der das Geld übernehmen kann. Also ein relativ rigides Vertragskonstrukt – aber genau so war es ja gewünscht. Mit der Riester-Rente will man die Leute „zwingen“ für Ihre Rente zu sparen.

  • WohnRiester

wohnrente

Im Jahr 2008 wurde das Riesterkonzept dahingehend erweitert, dass die staatlichen Förderungen zukünftig nicht nur für die Riesterrente (als monatliche Geldzahlung) sondern auch für Sparleistungen zum Erwerb einer Immobilie/Wohnung fließen können. Das aus dieser Änderung entstandene Produkt der Firmen nennt sich „Wohnriester“.  Im Prinzip ist es eine Mischung aus Bausparvertrag und Riesterrente. Es gibt Zulagen , man hat eine Anspar und Darlehensphase und das ganze ist an fest Bedingungen geknüpft. Die Bedingungen sind in diesem Produkt speziell darauf ausgelegt den Sparer „zu zwingen“ sich selbst-genutztes Wohneigentum anzuschaffen – fast alle anderen Verwendungen führen zu Verlust der Förderungen.

  • Steuerliche Aspekte

steuer

Der wohl komplizierteste und auch meist-kritisierte Punkt bei dieser ganzen Geschichte. Kurz als Anmerkung: ich bin kein Steuerberater o.ä. – ich versuche die Aspekte soweit verständlich darzustellen wie ich sie als Otto-Normal Mensch verstanden habe. Wenn jemandem , der darin versierter ist,  einen Fehler entdeckt bitte direkt melden dann korrigiere ich das. 

Alle Riesterprodukte, egal ob Wohnriester oder Riesterrente sind erstmal steuerlich gefördert. Das bedeutet Ihr könnt eure Beiträge zu diesen Verträgen bei eurer Steuererklärung angeben und sie mindern eure Steuerlast (maximal 2100 € jährliche Beiträge können so begünstigt werden). Das ist erstmal gut.
ABER: Alle Riester-Produkte unterliegen einer nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet bei der Riesterrente: Die monatlichen Zahlungen die ihr im Alter erhaltet werden VOLL als Einkünfte versteuert wie z.B. Mieteinnahmen etc. Je nach Steuersatz, Krankenversicherungssatz und sonstigen Einkünften fällt eure „Zusatzrente“ mitunter zu großen Teilen wieder dem Staat zum Opfer.
Da es beim „Wohnriester“ ja im Planfall eine Immobilie gibt und keine monatliche Zahlung hat sich hier der Staat natürlich was ausgedacht, um euch die Förderung wieder aus den Rippen zu leiern. 😉 Das ganze läuft so: In der Sparphase wird die „Förderung“ des Staates (Zulagen+ Steuererstattung) parallel auf einem virtuellen „Wohnförderkonto“ mitgezählt. Dieses Konto wird automatisch am Ende jedes Jahres um 2% erhöht – auch in Niedrigzinsphasen.  Wenn ihr jetzt das Rentenalter erreicht wird dieser Betrag auf dem virtuellen Konto genommen und darauf muss man nun Steuern zahlen(Höhe wieder abhängig vom persönlichen Steuersatz wie bei Riesterrente auch) . Dabei ist der Staat so gnädig und man hat die Wahl die Steuerlast auf einmal zu zahlen (mit 30% Rabatt) oder in jährlichen Raten (bis zum Alter von 85 Jahren muss alles bezahlt sein). Und wenn ihr das mal hochrechnet – 2100 € X 30 Jahre , jedes Jahr mit 2% Zuwachs – da entsteht ein Betrag von ~ 85.000 € auf den Ihr jetzt Steuern zahlen dürft. das ergeben je nach Modell und Steuersatz um die 20.000 € oder mehr,  die ihr Vater Staat zurückzahlen müsst.

  • Abschlusskosten / Verwaltungsgebühren

rechnung

Der Staat hat sich zwar das Riesterkonzept sowie das Bausparkonzept „ausgedacht“ und fördert diese , bietet selbst aber keine entsprechenden Verträge an. Das wird explizit den Unternehmen und Banken überlassen. Und diese ziehen natürlich Ihren Vorteil daraus. Es gibt keinen Riester / Bausparvertrag der euch nichts kostet. Es gibt das Instrument der Abschlusskosten die bei Vertragsabschluss fällig werden und sich nach der Vertrags“größe“ richten. Ein Bausparvertrag mit 70.000 € „Ziel“ kostet z.B. 1 % (700 €) Abschlusskosten die ihr in den ersten Jahren von euren „Spar“-beträgen abgezogen bekommt. Außerdem entstehen fast immer auch laufende Kosten. Hier sind die Unternehmen natürlich kreativ. Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren, Ausgabeaufsschläge für Fondssparer, Servicepauschalen, Aufwandsentschädigungen für unterjährige Zahlungen etc…. Es soll auch Verträge geben bei denen die Kosten höher sind als die Förderung – ein absolutes Verlustgeschäft für die Kunden.

Gegenüberstellung der einzelnen Anlageformen

In nachfolgender Tabelle versuche ich die jeweiligen Vorteile und Nachteile der einzelnen Anlageformen/Verträge anschaulich und prägnant gegenüberzustellen. Zusätzlich habe ich in die Übersicht noch FAIRR mit aufgenommen. FAIRR ist ebenfalls ein Riester-Renten-Produkt , welches sich aber von den anderen abheben möchte indem es nicht in gemanagte Fonds investiert sondern in ETFs und somit die Kosten Vergleichsweise niedriger ausfallen (sollten) und man nicht von Können der Fondsmanager abhängig ist.

*EDIT 2021* FAIRR Eintrag gelöscht wegen neuer Entwicklungen/Entscheidungen der Verwalter: Fairr – doch keine gute Wahl

BausparvertragWohnRiesterRentenversicherungRiesterRente
  • Sicherung von Darlehenszinsen und Sparzinsen für die Zukunft
  • Sparbetrag flexibel verwendbar (muss nicht für Immobilie genutzt werden)
  • Darlehensbetrag kann flexibler für Arbeiten am/um Wohneigentum genutzt werden als z.B. bei Wohnriester.
  • Vermögenswirksame Leistungen sind fast ausschließlich mit einem klassischen Bausparvertrag möglich.
  • Wohnbauprämie bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen möglich.
  • Sicherung von (derzeit niedrigen) Darlehenszinsen für die Zukunft
  • jährliche Zulagen möglich  (max 154 € + je 300€ pro Kind, ab 2018 175 € + 300  €pro Kind
  • Steuerersparnis möglich (max 2100 € Anrechnung im Jahr)
  • Zulagen auch möglich für nicht arbeitenden oder selbstständigen Ehepartner
  • Steuerbegünstigt in der Auszahlungsphase (keine Vollversteuerung wie z.B. Riesterrente)
  • keine staatlichen Bedingungen für Verwendung etc. (Ausnahme sind steuerliche Aspekte z.B. bei Einmalauszahlung.)
  • Sparbeträge separat von Steuer absetzbar (getrennt von Riesterbeiträgen)
  • Bringt zum Auszahlungstermin ein garantierte, lebenslange  Rentenzahlung
  • Vererbung regelbar
  • jährliche Zulagen möglich  (max 154 € + je 300€ pro Kind, ab 2018 175 € + 300  €pro Kind
  • Steuerersparnis möglich (max 2100 € Anrechnung im Jahr)
  • Zulagen auch möglich für nicht arbeitenden oder selbstständigen Ehepartner
  • Förderung und Sparguthaben kann im Todesfall an Ehepartner übertragen werden.
  • Es entstehen Abschlusskosten und laufende Kosten
  • Sparzinssatz niedriger als das aktuelle Niveau.
  • Darlehensannahme an Regeln gebunden (Mindestspardauer, Mindestsparkapital etc.)
  • Rückzahlung des Darlehens in kurzer Zeit -> Hohe Tilgungsbeiträge
  • Abziehen des Kapitals dauert einige Wochen/Monate und kann mit Kosten verbunden sein.
  • keine Steuervorteile
  • Es entstehen Abschlusskosten und laufende Kosten
  • Sparzinssatz niedriger als das aktuelle Niveau.
  • sehr strenge Regeln für Verwendung des Kapitals/der Zulagen.
  • Rückzahlung des Darlehens in kurzer Zeit -> Hohe Tilgungsbeiträge
  • Mindesbeitrag nötig um die volle Förderung zu erhalten (4% des Brutto abzgl Zulage)
  • undurchsichtige , nachgelagerte Besteuerung (siehe oben Wohnförderkonto)
  • Übertrag der Zulagen nur an Ehepartner möglich, nicht an Kinder/Erben.
  • Es entstehen Abschlusskosten und laufende Kosten
  • Nur garantierte Rentenzahlung ist sicher und deutlich niedriger als „angepriesene“ Auszahlung (Viel Werbung/Tricks im Spiel)
  • werden oft mit unrentablen anderen Versicherungen gekoppelt (z.B. Todesfallschutz)
  • keine staatlichen Zulagen
  • teils hohe Kosten / Ausgabeaufschläge für Fonds 
  • Es entstehen Abschlusskosten und laufende Kosten
  • Auszahlung / Nutzung an strenge Regeln gebunden
  • Auszahlungen sind voll zu versteuern.
  • Mindesbeitrag nötig um die volle Förderung zu erhalten (3% des Brutto abzgl Zulage)
  • kann nicht vererbt werden – wer früh stirbt „macht“ Verlust
  • Auszahlungen werden mit Hartz4 verrechnet (Wer viel Riester bekommt dem wird Hartz4 gekürzt- Endsumme mitunter die gleiche)

Puh… ich hoffe das bringt alles einigermaßen komprimiert zusammen. Wie Ihr seht : alle Konzepte haben eine ziemlich deutliche Liste an negativen Seiten. Lohnt es sich dann überhaupt irgendwas davon zu nutzen? Das kann man pauschal nicht sagen. Wer fest vorhat in 10 Jahren zu bauen für den kann(!) ein Bausparvertrag oder Wohnriester durchaus sinnvoll sein. Wer verheiratet ist, 5 Kinder hat und Angst hat dass die Frau im Alter keine Rente bekommt – für den könnte(!) sich eine Riester-Rente mit Zulagen lohnen. Aber das ist vom Einzelfall abhängig und diese Entscheidung kann euch keiner abnehmen.

Soviel zur grundsätzlichen Gegenüberstellung. In Teil 2 geht es dann um den konkreten Fall , dass man (wie ich) schon Riester und Bausparvertrag hat und die Frage:

Was macht man mit bestehenden Verträgen und womit macht man den meisten Gewinn oder den geringsten Verlust?

6 Replies to “Riesterrente, Wohnförderkonto, Fairr … – Die Gegenüberstellung Teil 1

  1. Hallo Oli,

    nach viel Einlesen, Rechnen und Diskussionen (auch im Verwandtenkreis!) haben wir Anfang des Jahres auch noch den Riestervertrag meiner Frau gekündigt. Für uns waren vor allem die folgenden Faktoren ausschlaggebend:

    – die Renditeaussichten der Riesterverträge sind relativ schlecht, da die Kosten im Wesentlichen die Rendite auffressen – auf unseren letzten Abrechnungen reichten die staatlichen Zulagen gerade mal zum Ausgleich der Kosten
    – die Anlageprodukte, aus denen man wählen kann, sind viel zu teuer – ETFs waren zumindest bei unseren Verträgen nicht wählbar
    – unrealistisches Alter, das man erreichen müsste, damit sich die Riesterverträge tatsächlich „lohnen“ – in dem Sinn, dass man mehr rausbekommt, als man einbezahlt habe
    – Riesterbanksparpläne habe ich mir aus den genannten Gründen ebenfalls angeschaut, die sind zwar von der Kostenstruktur sehr gut und man weiß ziemlich genau, was am Ende dabei rauskommt – leider wird man final bei Auszahlung trotzdem dazu genötigt, das angesparte Kapital in die Hände einer Versicherung zu geben
    – das wichtigste Problem war für uns jedoch die Geschichte mit der Auszahlung: Man kann sich bei Erreichen des Rentenalters maximal 30% des einbezahlten Kapitals auszahlen lassen (und z.B. in einen Dividenden ETF anlegen 🙂 ). Der Rest kann ausschließlich als Rente ausgezahlt werden. Und selbst mit einem Hinterbliebenenschutz, wie er in einigen Riesterkonstrukten verankert ist, bekommen die Erben nicht den Betrag zurück, den man einbezahlt hat.

    Der letzte Punkt, wird meiner Ansicht nach häufig übersehen – für mich ist er aber für Anlageentscheidungen bezüglich der Rente entscheidend. Ich möchte selbst darüber entscheiden, was ich mit meinem Geld anstelle und haben keine Lust darauf, mir dies von vorschreiben zu lassen.

    Viele Grüße
    Marcus

    1. Hey Marcus,
      danke für deinen Kommentar.

      Mir bereitet der Riestervertrag meiner Frau auch nach wie vor Kopfzerbrechen. Die ERGO hat es zwar auch nach 3 Monaten noch nicht geschafft mir die tatsächlichen Berechnungsgrundlagen dazulegen aber schon allein wenn ich an die 5% Ausgabeaufschlag denke möchte ich das Ding abschießen ^^.
      Aber auf der anderen Seite ist die “ prozentuale Rendite“ bei 60 € Beiträgen und 154 € Prämie im Jahr halt unübertroffen :-/

      Vlt wirds ja während der Feiertage was mit einer Entscheidung 🙂

      mfg
      Oli

  2. Hallo,

    ich riester schon bei fairr.de

    Ich will keine Werbung machen, aber falls Du Dich eh dafür entscheidest, könntest Du meinen Link benutzen und so sparen wir beide im ersten Jahr die Hälfte der Gebühren. Der Link ist:

    http://bit.ly/riestern-mit-fairr

    Du musst nur draufklicken und mein Name erscheint dann schon beim Ausfüllen des Antrags.

    Dankeschön!

  3. Ist schon traurig, dass es in Deutschland kein vernünftiges Steuer-Spar-Konzept gibt.
    Ich bin kein Freund vom „riestern“. Dieses „könnte“ und „eventuell“ und „in ihrer Situation“ …
    Alles Einzelfall Entscheidungen.
    Eigentlich traurig.

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